Beratung und Rechtsvertretung in den Bundesasylzentren

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat die Mandate für die Beratung und Rechtsvertretung von Asylsuchenden in den Bundesasylzentren ab März 2019 vergeben. Die Umsetzung der Beratung und Rechtsvertretung wird in den allermeisten Fällen nur mit Hilfe von Dolmetschenden möglich sein.

Das heisst, dass die Qualifikation und Betreuung der Dolmetschenden für die Qualität der Leistungen im Rechtsschutz von entscheidender Bedeutung sind. INTERPRET weist in diesem Zusammenhang auf zwei wichtige Angebote hin: Mit dem Modul 4a, Dolmetschen in der Rechtsberatung im Asylverfahren des Qualifizierungssystems (Caritas) steht ein auf die Dolmetschtätigkeit im Rahmen des Rechtsschutzes fokussiertes Bildungsangebot zur Verfügung; Mit der Dolmetschsprachprüfung von INTERPRET wiederum existiert ein standardisiertes, etabliertes Überprüfungsinstrument, welches den vom SEM definierten Anforderungen Rechnung trägt (siehe oben). Ebenso bedeutsam ist jedoch eine ausreichende und kompetente Unterstützung der Dolmetschenden durch die Fachpersonen der Beratung und Rechtsvertretung sowie ein definiertes Qualitätsmanagement. Für weitere Informationen und Beratung steht INTERPRET gerne zur Verfügung.

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