Der Schutz vor rassistischer Diskriminierung ist in der Schweiz in verschiedenen Gesetzen geregelt und weist Lücken auf. Dies stellt nicht nur Betroffene, sondern auch Beratungsstellen sowie Anwältinnen und Anwälte vor zahlreiche Herausforderungen. Mit dem Strafrecht können nur gewisse Vorfälle von rassistischer Diskriminierung geahndet werden. Im Privatrecht besteht keine ausdrückliche Rechtsgrundlage, die Beweislast obliegt den Betroffenen und die Prozessanforderungen sind insgesamt hoch.
Vor diesem Hintergrund befasst sich die gemeinsam von der FRB und dem Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte SKMR organisierte Fachtagung mit Fragen des Zugangs zur Justiz bei rassistischer Diskriminierung. Die Tagung setzt sich zum Ziel, die geltende Rechtslage bei Diskriminierung zu erläutern und dabei auf den Schutz, aber auch auf die Hürden im Straf- und Zivilrecht hinzuweisen.
Die Tagung richtet sich an Fachpersonen aus der Anwaltschaft, Mitarbeitende von Beratungsstellen, Gerichten und NGOs sowie Sozialarbeitende und weitere interessierte Personen.
Weitere Informationen und Anmeldung bis 15. September 2017 auf der Webseite des SKMR: www.skmr.ch/de/themenbereiche/migration/artikel/veranstaltung-rassistische-diskriminierung.html