Der Bund hat nun die Aufgabe, mit den Kantonen die entsprechenden Arbeiten aufzunehmen. Der Auftrag ist eine Chance, um bestehende und neue Akteure und Massnahmen zu koordinieren, Kräfte zu bündeln, Schwerpunkte zu definieren und Erfolge effektiv zu messen, so dass langfristig ein gemeinsames Handeln gegen Rassismus und Antisemitismus möglich wird. Die Fachstelle für Rassismusbekämpfung wird im Lauf des Jahres die Kantone, Gemeinden sowie zivilgesellschaftliche Akteure zu den Handlungsfeldern, dem Handlungsbedarf und den zu ergreifenden Massnahmen konsultieren
Motion Strategie und Aktionsplan