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Die Erstinformation findet je nach Kanton und Gemeinde in unterschiedlicher Form statt. Häufig sind es individuelle Begrüssungsgespräche – beispielsweise auf der Einwohnerkontrolle der Gemeinde oder bei kantonalen Integrationsfachstellen. Dazu kommen Infoveranstaltungen und Neuzuzügeranlässe. Über Integrationsangebote sowie Rechte und Pflichten informieren Willkommensbroschüren, kantonale Internetseiten und Flyer.
Im Rahmen der Kantonalen Integrationsprogramme KIP wurde ein deutlicher Ausbau der Informations- und Beratungsangebote für Zugewanderte angestossen: Die Kantone und Gemeinden haben einen grossen Einsatz geleistet, um Informationen in zahlreichen Sprachen aufzubereiten – sowohl in gedruckter Form als auch im Internet. So werden wichtige Informationen schneller gefunden.
Seit der Annahme der Revision des AuG (Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer) vom 16.12.2016 besteht ein expliziter gesetzlicher Erstinformationsauftrag für die Behörden.
Mehr Informationen zur Integrationspraxis des FörderbereichsDie Gemeinden sind der erste Ansprechpartner von Neuzugezogenen und spielen deshalb eine zentrale Rolle.
Die Fachstellen für Integration verfügen über breites Wissen und können schnell und kompetent weiterhelfen.
Migrantenvereine haben oft eine wichtige Brückenfunktion und können auch schwer erreichbare Zugewanderte erreichen.
Vermitteln interkulturell Dolmetschende und garantieren den reibungslosen Ablauf der Administration.
Alle Fachstellen im Förderbereich Erstinformation und Integrationsförderbedarf