Von der Einbürgerung bis zum Spital, von der Schule bis zur Wohnungssuche – Behörden und Institutionen sind gefordert, Diskriminierung zu verhindern, ihre Dienstleistungen diskriminierungsfrei zugänglich zu machen und im Konfliktfall Beratung anzubieten. Die Kantone achten beim Umsetzen der KIP-Ziele sowohl auf die Information und Sensibilisierung von Behörden, Institutionen und der Bevölkerung wie auf die Beratung von Betroffenen. Langfristig und nachhaltig wirksam, aber auch herausfordernd, ist das strategische Vorgehen zur Verankerung und Umsetzung des Diskriminierungsschutzes unter Einbezug der zuständigen Institutionen und Organisationen.
Bisherige Massnahmen reichen von der Thematisierung von Diskriminierung in den Erstgesprächen mit Zugewanderten über verwaltungsinterne Schulungen und der Organisation von Aktionswochen bis zum Auf- und Ausbau von Beratungsangeboten.