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Mit den beschleunigten Asylverfahren, die im Frühjahr 2019 schweizweit eingeführt werden, wissen Schutzsuchende rasch, ob sie in der Schweiz bleiben dürfen. Dank der Integrationsagenda werden nun die Voraussetzungen geschaffen, dass die Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen rasch Teil unserer Gesellschaft werden und ins Berufsleben einsteigen können. Bund und Kantone gehen davon aus, dass rund 70 Prozent aller Flüchtlinge und vorläufig aufgenommenen Personen im erwerbsfähigen Alter das Potenzial haben, sich nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren und längerfristig für sich und ihre Familien aufzukommen. Mit Hilfe der Integrationsagenda kann dieses inländische Potenzial besser genutzt werden und die Schweizer Wirtschaft muss weniger Arbeitskräfte im Ausland rekrutieren.
Die Kantone verfügen mit den Kantonalen Integrationsprogrammen (KIP) bereits heute über einen Rahmen, der alle spezifischen Integrationsförderangebote zusammenfasst. Eine grundlegende Neuausrichtung der Integrationsförderung ist deshalb nicht erforderlich. Das Ziel ist, mit den Integrationsmassnahmen früher einzusetzen und sie zu intensivieren.
Die Massnahmen der Integrationsagenda werden regelmässig auf ihre Wirkung überprüft.
Die genannten Wirkungsziele betreffen Flüchtlingskinder vor dem Schuleintritt (0-4 Jahre) sowie jugendliche und erwachsene Flüchtlinge (ab 16 Jahren). Flüchtlingskinder im schulpflichtigen Alter werden dagegen direkt in die Regelstrukturen der obligatorischen Schule aufgenommen und dort zusätzlich gefördert. Für den Schulbereich sind die Kantone zuständig, deshalb werden diese Kosten vollumfänglich von den Kantonen und Gemeinden getragen. Die obligatorische Schule nimmt also eine sehr wichtige Rolle bei der Integration ein, ist aber nicht Teil der jetzt beschlossenen Integrationsagenda.
Um die Finanzierung dieser Fördermassnahmen zu sichern, erhalten die Kantone künftig vom Bund eine einmalige Integrationspauschale von 18 000 Franken pro Person. Umfassende Erhebungen in den Kantonen und gemeinsame Berechnungen haben gezeigt, dass der angestrebte Integrationsprozess diese zusätzlichen Mittel erfordert. In einem zweiten Schritt haben sich Bund und Kantone darauf verständigt, die Finanzierung der Unterbringung, Betreuung und Integration im Flüchtlings- und Asylbereich in den nächsten zwei Jahren insgesamt zu überprüfen. Ziel ist es, das Finanzierungssystem zu vereinfachen, Bund und Kantone administrativ zu entlasten und verstärkt Integrationsanreize zu setzen. Der Bundesrat erwartet zudem, dass sich damit die heute bestehenden Unterschiede zwischen den Kantonen in Bezug auf die Integrationsmassnahmen und deren Wirkung angleichen.
Ausgehend von rund 11 000 anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen pro Jahr, führt dieses Vorgehen beim Bund kurzfristig zu jährlichen Mehrausgaben von 132 Mio. Franken. Berechnungen zeigen, dass die öffentliche Hand pro eingesetzten Franken durch die Integrationsagenda bei Personen im arbeitsfähigen Alter auf lange Sicht bis zu vier Franken einspart. Die Modellrechnungen ergeben, dass beispielsweise bei erwachsenen Personen (26-49 Jahre), die dank der Integrationsagenda rascher in der Berufswelt Fuss fassen, die öffentliche Hand durchschnittlich rund 90 000 Franken pro Person einsparen kann. Die Sozialhilfe und auch der Bildungsbereich werden durch die Massnahmen entlastet. Die Integrationsleistungen, die der Bildungsbereich heute für diese Zielgruppe erbringt, sind jedoch nicht Teil der Integrationsagenda.
Die Integrationsagenda beschränkt sich auf den Asylbereich. Bis Ende 2019 soll zusätzlich die Frage geklärt werden, wie Integrationsvorleistungen für Jugendliche und junge Erwachsene, die nicht als Asylsuchende in die Schweiz kommen, organisiert und finanziert werden.
Die Integrationsagenda wurde seit März 2017 gemeinsam von den zuständigen Departementen beim Bund (Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD und Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF) sowie den zuständigen kantonalen Regierungskonferenzen (Konferenz der Kantonsregierungen KdK, die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK sowie die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK) erarbeitet. Sie soll im Frühjahr 2019 umgesetzt werden.
Im Auftrag des Staatssekretariats für Migration (SEM) hat die Berner Fachhochschule (BFH) zusammen mit der socialdesign AG 2019-2020 eine Studie zur Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz (IAS) im Bereich der «Fallführung» durchgeführt.