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Rassistische Diskriminierung findet statt – bei der Arbeit, der Wohnungssuche oder der Nachbarschaft, in anderen Lebensbereichen und im Alltag, oft, ohne dass sie als solche erkannt wird. Rassistische Diskriminierung kann auf unterschiedlichste Art erfolgen: individuelle Äusserungen, Aggressionen, Handlungen wie auch institutionelle und strukturelle blinde Flecken, Vorgaben, Abläufe.
Ebenso vielfältig müssen die Massnahmen zum Schutz vor Diskriminierung sein:
Die FRB ist zuständig für Gestaltung, Koordination und Unterstützung der Prävention von Rassismus und der Förderung der Menschenrechte auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene. Sie vergibt Finanzhilfen für Projekte gegen Rassismus und Antisemitismus.
Personen, die sich rassistisch diskriminiert fühlen, deren Bekannte und Verwandte, aber auch Zeuginnen und Zeugen von rassistischen Vorfällen sowie Anlauf- und Beratungsstellen können sich an die EKR wenden.
Dem Beratungsnetz gehören Fachstellen aus der ganzen Schweiz an, welche Beratung bei rassistischer Diskriminierung anbieten. Das Beratungsnetz führt ausserdem eine Plattform mit Informationen zu schweizweiten Bildungsangeboten zu Rassismus sowie rassistischer Diskriminierung.
Die Fachstelle für Rassismusbekämpfung führt ein elektronisches Adressbuch mit Kontaktangaben zu Beratungsstellen, Selbsthilfeorganisationen, Ämtern und Notfalldiensten.
Alle Fachstellen im Förderbereich Schutz vor Diskriminierung