Migrantinnen und Migranten, die besondere Unterstützung brauchen, sollen möglichst früh erfasst und unterstützt werden. Seit der Revision des Ausländergesetzes vom Dezember 2016 besteht für die Behörden ein gesetzlicher Erstinformationsauftrag. Angesichts des grossen Aufwands sind die meisten Kantone zurückhaltend mit flächendeckenden Erhebungen und konzentrieren sich auf einzelne Personen.