Erstinformation und Integrationsförderbedarf

Sich ein Bild zu machen vom Bedarf an zusätzlicher Integrationsförderung, ist anspruchsvoll. Die Schwierigkeit besteht vor allem darin, mit vertretbarem Aufwand jene zu erreichen, die weitergehende Integrationsangebote brauchen.

Migrantinnen und Migranten, die besondere Unterstützung brauchen, sollen möglichst früh erfasst und unterstützt werden. Seit der Revision des Ausländergesetzes vom Dezember 2016 besteht für die Behörden ein gesetzlicher Erstinformationsauftrag. Angesichts des grossen Aufwands sind die meisten Kantone zurückhaltend mit flächendeckenden Erhebungen und konzentrieren sich auf einzelne Personen.

Die bisherigen Erfahrungen zeigen folgende Erfolgsfaktoren für die Erstinformation:

  • klare Zuständigkeiten und die gute Vernetzung aller relevanten Akteure
  • Erhebung der Informationsbedürfnisse der Neuzuziehenden
  • Kombination von individuellen und kollektiven Informationsanlässen
  • konkrete Hilfsmittel für die Gemeinden
  • Aus- und Weiterbildung für die Mitarbeitenden in Gemeinden und für Fachpersonen
  • Einbindung von Schlüsselpersonen aus lokalen Vereinen
  • positive Anreizsysteme wie Gutscheine für Sprachkurse

 

Am besten können die Zugewanderten auf der Gemeindeebene erreicht werden.

Beispiele und Grundlagen

Integration erfolgt vor Ort. Die Kantone und Gemeinden leisten viel Arbeit und setzen diese Grundlagen tagtäglich in die Praxis um. Die Erfahrungen und Erkenntnisse werden zentral unter Materialien gesammelt:

Materialien und Hilfsmittel