Hier setzen die von Bund und Kantonen gemeinsam getragenen kantonalen Integrationsprogramme (KIP) an. Ausländerinnen und Ausländer sollen durch Fördern und Fordern möglichst gute Chancen haben, am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Seit dem 1. Januar 2014 setzen Bund und Kantone die spezifische Integrationsförderung im Rahmen von vierjährigen kantonalen Integrationsprogrammen (KIP) um. Die Grundlage der KIP bilden gemeinsame strategische Ziele in verschiedenen Förderbereichen. Diese legen beispielsweise fest, dass Migrantinnen und Migranten nach der Einreise über das Leben in der Schweiz und Integrationsangebote informiert werden und Kenntnisse einer Landessprache erwerben sollen. Einen weiteren wichtigen Schwerpunkt bildet die berufliche Integration von vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen.
Die Kantone und der Bund finanzieren die KIP gemeinsam. Um die vereinbarten Ziele zu erreichen, haben alle Kantone mit dem Bund Programmvereinbarungen abgeschlossen.
Positive Zwischenbilanz
Die Zwischenbilanz zur Umsetzung der KIP 2014-2017 zeigt wichtige Erfolge ebenso wie weiterhin bestehende Herausforderungen auf. So wurde die Rolle der Kantone in der Integrationsförderung gestärkt. Die Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Akteuren wie der Berufsbildung, den Arbeitsmarktbehörden oder der Volksschule hat sich deutlich verbessert. Des Weiteren konnte in den Gemeinden die Integration vor Ort besser verankert werden.
Der wichtigste Schwerpunkt der Kantone bildete die sprachliche und berufliche Förderung von Migrantinnen und Migranten. In diesen Bereich investierten Bund und Kantone in den ersten zwei Jahren des Programms gemeinsam rund 175 Mio. CHF. Dieser Betrag schliesst auch die Integrationspauschale für vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge ein. Durch diese Mittel konnte beispielsweise das Angebot an Sprachkursen ausgedehnt werden. Trotz positiver Zwischenergebnisse bleibt jedoch noch viel zu tun.
Weiterführung der KIP 2018-2021
Am 16. Dezember 2016 hat das Parlament die Revision des Ausländergesetzes (Integrationsvorlage; 13.030) verabschiedet und den mit den KIP eingeschlagenen Kurs bestätigt. Am gleichen Tag hat die Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen die Grundlagen der KIP 2018-2021 verabschiedet. Der Bundesrat hat das EJPD am 25. Januar 2017 ermächtigt, mit der Botschaft zum Voranschlag 2018 einen neuen Verpflichtungskredit für die Programmphase 2018-2021 zu beantragen. Der Bund beabsichtigt, jährlich Beiträge von 32,4 Millionen Franken an die Kantone zu leisten. Die Zahlungen sind an die Bedingung geknüpft, dass sich die Kantone in gleicher Höhe an der Umsetzung der Integrationsförderung beteiligen. Darüber hinaus richtet der Bund den Kantonen eine Integrationspauschale pro anerkannten Flüchtling und vorläufige Aufnahme aus.
Die KIP 2018-2021 knüpfen an die bestehenden strategischen Ziele an und bauen auf den bisherigen Erfahrungen des Bundes und der Kantone auf. Gleichzeitig soll die Integrationsförderung weiterentwickelt werden. So sollen beispielsweise für vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge in den nächsten Jahren die Angebote zur beruflichen Qualifizierung ausgebaut werden, um deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
Die Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK) lancierte 2012 einen vierjährigen Integrationsdialog mit Wirtschaftskreisen, um die staatlich-private Zusammenarbeit für die Integration am Arbeitsplatz zu intensivieren. Die TAK-Träger – Bund, Kantone, Städte und Gemeinden – hatten sich 2012 gemeinsam mit dem Schweizerischen Arbeitgeberverband, dem Schweizerischen Gewerbeverband, verschiedenen Branchenverbänden und Gewerkschaften auf 15 konkrete Ziele in den Bereichen Information und Sensibilisierung, Sprache und Bildung sowie Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen geeinigt, die sie bis 2016 erreichen wollten.
Ziele erreicht
Gemäss TAK-Präsident Guy Morin ist die Mehrheit der Ziele erreicht: So wurden etwa 2000 Flüchtlinge zusätzlich in den Arbeitsmarkt integriert. Gelungen sei dies auch, weil staatliche Stellen heute vermehrt mit der Wirtschaft zusammenarbeiten. Bund und Kantone haben zudem Vorschläge für den Abbau von Hürden bei der Arbeitsmarktintegration erarbeitet (Vereinfachungen bei Arbeitsbewilligungen, Abschaffung der Sonderabgaben), über welche die Eidgenössischen Räte entscheiden werden. Die kantonalen und kommunalen Integrationsfachstellen haben ihre Angebote in den letzten Jahren ausgebaut, etwa Informationen für Arbeitnehmende und Arbeitgebende, praxisorientierte Sprachkurse, Anlaufstellen für Diskriminierungsfragen oder gezielte Massnahmen für die Arbeitsmarktintegration.
Mario Gattiker, Staatssekretär für Migration, zeigte sich erfreut über die deutlich intensivierte Zusammenarbeit zwischen staatlichen und privaten Akteuren. Der TAK-Dialog auf nationaler Ebene eigne sich gut für gemeinsame Informations- und Sensibilisierungsaktivitäten, die der Bund koordinieren könne. Die staatlich-private Zusammenarbeit auf der Basis von konkreten Integrationsprojekten hingegen sei erfolgreicher, wenn sie auf kantonaler und kommunaler Ebene umgesetzt werde. Deshalb sei es wichtig, dass die nationalen Arbeitgeber- und Branchenverbände ihre Sektionen weiterhin für die Bedeutung ihres Engagements sensibilisieren. Diese Lehren aus dem TAK-Integrationsdialog sind im Juni 2017 auch Thema der 3. Nationalen Integrationskonferenz, an der rund 250 Vertreterinnen und Vertreter von Politik, Verwaltung und privaten Organisation teilnehmen werden.
Zusammenarbeit intensiviert
Die Dachorganisationen und Branchenverbände haben in ihren Medien vermehrt Integrationsfragen thematisiert, um die Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Verantwortung bei der Integration wahrzunehmen. Gemäss Dieter Kläy, Ressortleiter Schweizerischer Gewerbeverband, soll diese Informationsarbeit weitergeführt werden. Auch bei der Sprachförderung könne die Wirtschaft eine aktive Rolle übernehmen, wie das Beispiel brancheneigener Sprachkurse der Sozialpartner zeige. Bei Projekten zur Arbeitsmarktintegration müsse die Wirtschaft von den staatlichen Stellen bereits in der Konzeptphase einbezogen werden – das steigere die Erfolgschancen der Projekte deutlich.
Das Dialogprojekt "Deutsch auf der Baustelle" der Sozialpartner im Bauhauptgewerbe habe einen klaren Mehrwert geschaffen, hielt Benedikt Koch, Direktor des Schweizerischen Baumeisterverbands (SBV), fest. Die kostenlosen Sprachkurse in der Freizeit, die mit einer Lohnprämie verknüpft sind, gehören heute zum Regelangebot der Branche und werden aus dem Parifonds Bau finanziert. Seit 2012 wurden rund 250 Kurse durchgeführt. Koch stellte auch Pilotprojekte zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen vor, an denen die kantonalen Sektionen des Baumeisterverbands in Bern und Zürich beteiligt sind. Bei Projekten vor Ort könne ein nationaler Branchenverband die Sektionen mit Know-how unterstützen, die Verbandmitglieder über die Projekte informieren und den Erfahrungsaustausch organisieren.
Allpura, der Verband Schweizer Reinigungsunternehmen stellte das jüngste Dialogprojekt vor: Seit September 2016 absolvieren Flüchtlinge in sechs Deutschschweizer Kantonen ein dreimonatiges Praktikum und erhalten parallel dazu Sprach- und Fachunterricht. Die Ausbildung wird vom paritätischen Fonds finanziert. In dieser Branche haben 95 Prozent der Mitarbeitenden einen Migrationshintergrund, man investiere deshalb viel für deren fachliche und sprachliche Aus- und Weiterbildung, wie Allpura-Geschäftsleiterin Karin Funk ausführte. Die Sozialpartner hätten das Projekt lanciert, weil Arbeit ein wichtiger Schritt in der Integration sei. "Arbeit erlaubt es Flüchtlingen, sich Schritt für Schritt eine selbständige Existenz aufzubauen."
Aus Sicht der Gewerkschaften ist der Einbezug der Sozialpartner ein zentraler Erfolgsfaktor bei Bemühungen zur Arbeitsmarktintegration. Die Dialogprojekte, zu denen auch die fide-Sprach-kurse in Gastgewerbe und Hotellerie gehören, zeigen gemäss Unia-Präsidentin Vania Alleva, wie viel erreicht werden kann, wenn Arbeitgeber und Gewerkschaften an einem Strick ziehen Die Paritätischen Fonds der Branchen würden seit langem Aus- und Weiterbildungen finanzieren, die zur Integration beitragen. Diese Fonds werden geäufnet aus Beiträgen der Arbeitgebenden und, zum grösseren Teil, der Arbeitnehmenden. Zugewanderte Arbeitskräfte finanzieren die Angebote, die für sie bestimmt sind, über ihre gewerkschaftlichen Beiträge kräftig mit. Das dürfe nicht vergessen werden, wenn von der Migrationsbevölkerung Eigenverantwortung für ihre Integration gefordert werde, so Alleva.