Die Interaktion mit Menschen aus unterschiedlichen Kulturräumen gehört für Fachpersonen in der Arbeitsintegration zum Alltag. Sie stehen vor der Aufgabe, arbeitssuchenden Migrantinnen und Migranten die schweizerische Arbeitskultur näher zu bringen und sie auf deren Anforderungen vorzubereiten. Aber was gehört eigentlich zur schweizerischen Arbeitskultur? Wie kann eine gute Kommunikation und Zusammenarbeit im transkulturellen Umfeld gelingen? Diesen Fragen gehen wir im Kurs nach und schaffen so eine Basis für eine empathische und zielgerichtete Begleitung und Beratung im Rahmen von Arbeitsintegrationsprogrammen.
Am 24. Mai organsiert die EKM deshalb gemeinsam mit dem Projekt Perspektiven – Studium des VSS einen Runden Tisch zum Thema “Studieren nach der Flucht”. Im Zentrum der Veranstaltung steht die Frage, wie der Hochschulzugang für geflüchtete Menschen gelingen kann.
Die Veranstaltung wird von der Eidgenössischen Migrationskommission EKM, Martina Weiss, Generalsekretärin swissuniversities und Cornelia Lüthy, Vizedirektorin Staatssekretariat für Migration SEM, eröffnet. Danach diskutieren Fachpersonen und Entscheidungsträgerinnen aus den Bereichen Bildung und Integration die jüngsten Entwicklungen und den bestehenden Handlungsbedarf.
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Am 20. Mai 2021 hatte der Landrat der Ausgabenbewilligung für das Kantonale Integrationsprogramm 2bis (KIP 2bis, 2022–2023) in der Höhe von 1'498'188 Franken mit 61:22 Stimmen zugestimmt. Dagegen hatte die SVP das Referendum ergriffen. Die Gegner der Vorlage führten ins Feld, dass mit dem Programm zu viele Kleinstprojekte unterstützt würden, deren Integrationswirkung man nicht messen könnte. Dieses Geld sollte besser in einige wenige Integrationsprojekte, wie zum Beispiel in die sprachliche Unterstützung, investiert werden. Die Teilnahme an den Projekten müsste an Auflagen geknüpft sein. Zudem sollte die Erreichung der gesetzten Ziele kontrolliert werden. Für den Regierungsrat und für eine Mehrheit des Landrats leistet das KIP 2bis einen wichtigen Beitrag zur Integration und zur Chancengleichheit der ausländischen Bevölkerung. Eine Ablehnung des KIP 2bis hätte die koordinierte Integrationsarbeit des Kantons und der Gemeinden geschwächt sowie langjährige Integrationstätigkeiten gefährdet. Der grosse Ja-Anteil ergibt sich aus den klaren Zustimmungen der bevölkerungsstarken Bezirke Arlesheim (63 Prozent Ja) und Liestal (59 Prozent Ja). Unterstützt wurde die Vorlage von den Parteien SP, FDP, Grüne, CVP, EVP und GLP sowie dem Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG). Einzig die SVP und vor allem kleinere Gemeinden im Oberbaselbiet waren gegen die Vorlage. Somit verfügt der Kanton Basel-Landschaft über das erste direkt-demokratisch legitimierte KIP der Schweiz.
Personen, die in der Schweiz leben und eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung beantragen oder sich einbürgern lassen wollen, müssen nachweisen, dass sie eine Landessprache erlernt haben. Dafür kann der im Auftrag des SEM entwickelte fide-Test auf Deutsch, Französisch oder Italienisch abgelegt werden. Auch Sprachprüfungen von anderen Anbietern, welche den allgemeinen Qualitätskriterien entsprechen, sind für die ausländer- und bürgerrechtlichen Verfahren anerkannt. Bisher gab es weder eine vom Bund entwickelte noch auf dem freien Markt verfügbare anerkannte Prüfung in der vierten Landessprache Rätoromanisch.