Personen, die in der Schweiz leben und eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung beantragen oder sich einbürgern lassen wollen, müssen nachweisen, dass sie eine Landessprache erlernt haben. Dafür kann der im Auftrag des SEM entwickelte fide-Test auf Deutsch, Französisch oder Italienisch abgelegt werden. Auch Sprachprüfungen von anderen Anbietern, welche den allgemeinen Qualitätskriterien entsprechen, sind für die ausländer- und bürgerrechtlichen Verfahren anerkannt. Bisher gab es weder eine vom Bund entwickelte noch auf dem freien Markt verfügbare anerkannte Prüfung in der vierten Landessprache Rätoromanisch.
Zudem hat das Parlament in der letzten Wintersession einer Verstetigung des Programms zugestimmt. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) wird daher gemeinsam mit den interessierten Programmpartnern seitens Kantone und Wirtschaftsverbände die Grundlagen für die Fortführung der INVOL als dauerhaftes Angebot ab 2024 erarbeiten.
Die einjährige Weiterbildung besteht aus elf Kurswochenenden, monatlichen Regionaltreffen und einer theoretischen oder praktischen Schlussarbeit. Erfahrungsbezogenes Lernen und die Stärkung praxisrelevanter Kompetenzen stehen im Vordergrund. Der nächste Studiengang beginnt im August 2022 (Anmeldefrist: 30. April 2022). Infos: kursadministration-casitm@unibas.ch